Beglaubigung, Legalisation, Apostille
Übersetzungen von Beglaubigungen, Legalisationen und Apostillen
Der bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht ermächtigte Übersetzer beglaubigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, das heißt, er versichert, dass er alles richtig übersetzt hat und nichts vergessen hat. Zum Beweis versieht er das Dokument mit seinem Stempel und unterschreibt. Das ist vor allem bei öffentlichen Dokumenten wie notariellen Verträgen oder bei Gerichtsurteilen oder Gerichtsbeschlüssen erforderlich.
Wenn beglaubigte Übersetzungen im Ausland vorgelegt werden müssen, können sie auf Wunsch gegen Aufpreis beim Oberlandesgericht auch mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen
werden. Das heißt, beim Landgericht wird bescheinigt, dass der betreffenden Übersetzer zur Beglaubigung berechtigt war und beim Oberlandesgericht wird wiederum die Identität des bescheinigenden Beamten bestätigt und dass er zur Durchführung der Amtshandlung berechtigt war. Dies erfolgt entweder durch eine Apostille oder durch eine Legalisation, je nach Land, in dem es vorgelegt werden muss. Das ist normalerweise bei Eheschließungen im Ausland erforderlich oder bei Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern und allgemein bei öffentlichen Urkunden aller Art. Informieren Sie sich bitte im Voraus genau über die Anforderungen bei Botschaften, Konsulaten, etc. Das kann vor allem bei Ländern außerhalb der europäischen Union (Mittel- und Südamerika) kompliziert sein. Wir übernehmen dann alles andere für Sie.